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Barrierefreie Websites – für alle nutzbar und besser auffindbar

Leistung

Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, berücksichtigt gesetzliche Anforderungen und schafft zugleich eine gute Grundlage für die Auffindbarkeit bei Google und in KI-Systemen. Wir prüfen und optimieren deine Website nach WCAG-Standards und unterstützen dich dabei, die Barrierefreiheit langfristig sicherzustellen.

Persönlich betreut aus Kreuzlingen – mit Erfahrung seit 2007.

Grundlagen

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass möglichst alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können – auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Dazu gehören eine intuitive Bedienung, ausreichende Farbkontraste, verständliche Inhalte und die Nutzung mit Tastatur oder Screenreader.

Die Grundlage bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie definieren Anforderungen an barrierefreie Websites, üblicherweise auf Konformitätsstufe AA. Die WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 veröffentlicht und basiert auf vier Grundprinzipien:

  • Wahrnehmbar: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste und Untertitel für Videos.
  • Bedienbar: Bedienung per Tastatur, ausreichend Zeit und keine störenden Animationen.
  • Verständlich: Klare Sprache, intuitive Benutzerführung und verständliche Fehlermeldungen.
  • Robust: Sauberer, strukturierter Code, der auch mit Hilfstechnologien wie Screenreadern funktioniert.

Warum Barrierefreiheit zählt – drei Gründe

  • Für Menschen

    In der Schweiz leben rund 1,8 Millionen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag (Bundesamt für Statistik, 2023). Eine barrierefreie Website ermöglicht möglichst allen Menschen den Zugang zu Informationen und Angeboten – und verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle.

  • Rechtlich

    Für die Bundesverwaltung ist digitale Barrierefreiheit bereits gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz wird eine Ausweitung der Anforderungen im Rahmen der Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes diskutiert. Auch für Schweizer Unternehmen können EU-Vorschriften gelten, wenn sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU anbieten.

  • Für die Auffindbarkeit

    Klare Strukturen, verständliche Inhalte und sauberer, semantischer Code helfen nicht nur Menschen, sondern auch Suchmaschinen und KI-Systemen, deine Website besser zu verstehen. So schafft Barrierefreiheit gleichzeitig eine wertvolle Grundlage für SEO und GEO.

Stand Oktober 2026

Die Rechtslage – kurz und ehrlich

Öffentliche Hand. Ausdrücklich vorgeschrieben ist ein barrierefreies Internetangebot heute für den Bund: Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, in Kraft seit 2004) müssen die Internetangebote der Bundesbehörden für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Massgebend ist der Standard eCH-0059 mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA. Kantone und Gemeinden regeln die Barrierefreiheit ihrer Websites teilweise selbst, der Kanton Zürich etwa nach den WCAG 2.2 auf Stufe AA.

Private Anbieter. Wer Dienstleistungen öffentlich anbietet, darf Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren (Art. 6 BehiG). Eine allgemeine Pflicht, die eigene Website nach WCAG zu gestalten, ergibt sich daraus nach heutiger Rechtslage nicht. Im Dezember 2024 hat der Bundesrat eine Teilrevision des BehiG vorgelegt: Private, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, sollen angemessene Vorkehrungen gegen Benachteiligungen treffen müssen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats hat diese Massnahmen im April 2026 in den Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative aufgenommen. Das Parlament berät noch; in Kraft ist die Neuregelung nicht, und ein Datum steht nicht fest.

EU-Bezug (EAA). Wer Produkte oder bestimmte Dienstleistungen – etwa einen Online-Shop, Bank- oder Telekomdienste oder E-Books – an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU anbietet, kann je nach Angebot seit dem 28. Juni 2025 unter den European Accessibility Act fallen, auch als Schweizer Unternehmen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen.

Was das für dich heisst: Öffentliche Stellen handeln heute. Private Unternehmen verschaffen sich mit frühem Handeln einen Vorsprung – statt später unter Zeitdruck zu geraten.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Quellen:
EBGB zur Teilrevision des BehiG, Standard eCH-0059, Richtlinie (EU) 2019/882.

So gehen wir vor

Von der ersten Analyse über die Umsetzung bis zur langfristigen Betreuung – transparent, strukturiert und persönlich begleitet.

  1. Schritt 1: Prüfung und Analyse

    Wir prüfen deine Website anhand der WCAG-Kriterien – mit professionellen Prüfwerkzeugen und manuellen Tests. Die Ergebnisse bereiten wir verständlich auf.

  2. Schritt 2: Priorisierung und Angebot

    Wir zeigen dir, welche Massnahmen besonders wichtig sind, setzen klare Prioritäten und erstellen ein transparentes Festpreisangebot.

  3. Schritt 3: Umsetzung und Optimierung

    Wir beheben technische und inhaltliche Barrieren in Abstimmung mit dir. Falls sinnvoll, entwickeln wir deine Website von Grund auf neu.

  4. Schritt 4: Nachweis und Monitoring

    Auf Wunsch erstellen wir für deine Website eine Barrierefreiheitserklärung und überprüfen deren Zugänglichkeit regelmässig.

Ausgewählte Projekte

Entdecke eine Auswahl unserer neuesten Webprojekte. Barrierefreiheit berücksichtigen wir bei jeder neuen Umsetzung von Anfang an.

  • Alterszentrum Moosmatt: neue Sulu-Website statt sitesystem

    Institutionen

  • Farbenspiel: die erste Website für ein junges Malergeschäft

    KMU

  • Move by Australasia: Redesign mit Reiseangeboten und Anfrageformular

    KMU

Häufige Fragen

Kurz und sachlich beantwortet, Stand Oktober 2026.

Deine Frage ist nicht dabei? Frag uns direkt

Ob eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit besteht, hängt von der Art der Organisation oder des Unternehmens sowie dem jeweiligen Angebot ab. Für private Unternehmen, Vereine und soziale Institutionen besteht in der Schweiz derzeit keine allgemeine Pflicht, ihre Website nach WCAG-Standards barrierefrei zu gestalten. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verbietet jedoch die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigungen beim Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen. Wer bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbietet, kann zudem unter den European Accessibility Act fallen.

Hinweis: allgemeine Information, kein Rechtsrat.

Eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen ist möglich. Der Bundesrat hat Ende 2024 eine Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vorgeschlagen. Demnach sollen auch private Anbieter öffentlich zugänglicher Dienstleistungen stärker verpflichtet werden, Benachteiligungen zu vermeiden. Die Gesetzesänderung ist noch nicht beschlossen und ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht nicht fest.

Wer seine Website bereits heute barrierefrei gestaltet, ist auf mögliche neue Anforderungen besser vorbereitet und verbessert gleichzeitig die Zugänglichkeit für alle.

Hinweis: allgemeine Information, kein Rechtsrat. Stand: Oktober 2026.

Das hängt von deinem Angebot und deiner Zielgruppe ab. Seit dem 28. Juni 2025 gelten in der EU verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, darunter Online-Shops, Bankdienstleistungen und E-Books. Auch Schweizer Unternehmen können betroffen sein, wenn sie entsprechende Angebote an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU richten.

Reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gelten Ausnahmen. In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

Hinweis: allgemeine Information, kein Rechtsrat.

Mit unserem kostenlosen Barrierefreiheits-Check. Wir prüfen deine Startseite und eine ausgewählte Unterseite anhand zentraler WCAG-Kriterien. Anschliessend zeigen wir dir verständlich, wo Verbesserungsbedarf besteht und welche Massnahmen sinnvoll sind.

Der kostenlose Barrierefreiheits-Check ist unverbindlich.

Die Kosten hängen vom Zustand und Umfang deiner Website ab. Unser kostenloser Barrierefreiheits-Check zeigt dir erste Verbesserungsmöglichkeiten. Für eine umfassende Analyse bieten wir eine ausführliche WCAG-Prüfung ab CHF 490.– an. Auf dieser Grundlage erstellen wir dir ein individuelles Festpreisangebot für die Umsetzung.

Ja, indirekt. Eine klare Seitenstruktur, semantisch sauberer Code und gut verständliche Inhalte verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern schaffen auch wichtige Grundlagen für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und die Auffindbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen. Eine bessere Platzierung ist dadurch jedoch nicht garantiert.

Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite zur Auffindbarkeit.

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelten Richtlinien bilden den internationalen Standard für barrierefreie Websites. Sie definieren Anforderungen an die Zugänglichkeit digitaler Inhalte. Als gängiger Massstab gilt die Konformitätsstufe AA. Die aktuelle Version WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 veröffentlicht.

Ist deine Website für alle zugänglich?

Kostenlos und unverbindlich


Bei unserem kostenlosen Barrierefreiheits-Check prüfen wir die Startseite und eine ausgewählte Unterseite deiner Website anhand zentraler WCAG-Kriterien – mit professionellen Prüfwerkzeugen und manuellen Tests. Du erhältst einen verständlichen Kurzbericht mit den fünf wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten und unserer Einschätzung, welche Massnahmen sinnvoll sind.

Lieber direkt sprechen? Ruf an: 071 688 58 36